In den vorangegangenen Blogbeiträgen wurde bereits dargestellt, welche Belastungsfaktoren in der Arbeitswelt auf die Psyche eines Mitarbeiters einwirken können und inwieweit der Gesetzgeber den Unternehmen Rahmenbedingungen vorgibt, den Mitarbeiter vor diesen Psychischen Gefährdungen zu schützen. Es wurde unter anderem aufgezeigt...
...worauf Unternehmen bei der Auswahl geeigneter Analyseverfahren zur Messung und Erfassung der Psychischen Gefährdung ihrer Mitarbeiter achten sollten. Am Ende stand die Frage: „wie nun die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung in der Praxis aussieht?“.
Der folgende Praxisleitfaden zur Einführung einer Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen liefert einen guten Überblick darüber, welche Schritte und Maßnahmen erforderlich sind, die psychische Gefährdungsbeurteilung in einem Unternehmen zielgerichtet durchführen zu können.
Phase 1 – Bestandsaufnahme und Status Quo
Um sich einen Überblick über die Gesamtsituation im Unternehmen zu verschaffen, sollten unterschiedlichste Informationen gesammelt und gemeinsam mit den Personalverantwortlichen - wie z.B. Personalabteilung, Betriebsrat - Belastungsursachen und unternehmensspezifische Arbeitsbereiche identifiziert werden. Um sich einen ersten Eindruck zu psychischen Belastungen im Unternehmen zu verschaffen sollten möglichst viele Daten wie z.B. Kennzahlen der letzten Mitarbeiterbefragung, Krankenkassenberichte oder Auswertungen von Beurteilungsgesprächen herangezogen werden.
Phase 2 – Arbeitsplatzbegehungen
Um sich einen ersten allgemeinen Eindruck von den psychischen Anforderungsaspekten der unterschiedlichen Arbeitsplätze zu verschaffen, sollte eine zu Beginn eine aufgabenspezifische und tätigkeitsspezifische Unterteilung der Arbeitsplätze vorgenommen werden. Hierfür eignet sich eine Arbeitsplatzbegehung, die es genau zu protokollieren gilt.
Phase 3 – Mitarbeiter-Interviews
Im Rahmen der Mitarbeiter-Interviews sollten nun geschulte Experten für die Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz standardisierte leitfadengestützte Interviews durchführen. Hierzu sollten im Interview Fragen zu folgenden Kategorien für mögliche psychische Belastungen abgefragt werden:
Phase 4 – Experten-Interviews
Diese spezielle Form der Interviews sollten mit den Verantwortlichen in den Unternehmen durchgeführt werden, die einen näheren Bezug zum Thema psychische und körperliche Gesundheit haben, wie z.B. Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung, arbeitspsychologischer Dienst, Personalreferenten, Personalleitung, Betriebsrat.
Hier empfiehlt es sich ebenfalls einen speziell dafür entwickelten standardisierten Fragebogen zu verwenden, so dass die Ergebnisse der Interviews später z.B. mit den Ergebnissen einer Mitarbeiterbefragung zu psychischen Belastungen statistisch verglichen werden können. Die Expertenbefragungen sind sinnvoll, da die interbetrieblichen Gesundheitsspezialisten sehr differenzierte Blickwinkel auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz haben und ihre Erfahrungen dazu beitragen können spezielle Handlungsfelder und Aufgabenbereiche zu identifizieren. Darüber hinaus steigert diese Vorgehensweise die Akzeptanz der genannten Personengruppen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse durch externe Dienstleister.
Phase 5 – Mitarbeiterbefragung zu psychischen Belastungen
Die Mitarbeiterbefragung zum Thema „psychische Belastungen“ stellt meist das Kernstück der Gefährdungsbeurteilung dar. Diese kann mit einem von Hand ausgefüllten Fragebogen oder als Online-Befragung durchgeführt werden. Je nach Unternehmensstruktur und Arbeitsbereichen gibt es Vor- und Nachteile der beiden Befragungsformen. Wichtig ist hierbei, dass die Befragung im Rahmen der Arbeitszeit und ohne großen Mehraufwand für die Mitarbeiter erfolgt. So wird die Chance auf eine positive Rücklaufquote erhöht.
Für die Durchführung der Mitarbeiterbefragung können je nach Branche und Unternehmensschwerpunkt unterschiedliche Messinstrumente eingesetzt werden. Bei der Auswahl eines geeignet Messinstrumentes sollte auf folgende Qualitätskriterien Wert gelegt werden.
Das Messinstrument, die Analysemethode
ist anpassbar an Zielgruppe, Tätigkeit, Betriebsgröße
ermöglicht Gesamtbeurteilung und berücksichtigt Belastungskombinationen,
ist systematisch mit nachvollziehbaren Beurteilungskriterien,
bezieht sich auf Sollvorschriften,
ist arbeitswissenschaftlich geprüft, standardisiert,
und bietet Ansatzpunkte für Maßnahmen der Verbesserung.
Phase 6 – Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für „Psychische Belastungen“
Nachdem die Mitarbeiterbefragung durchgeführt und ausgewertet wurde, lassen sich daraus bestimmte Belastungsursachen und spezielle Belastungsbereiche in Ihrem Unternehmen identifizieren. Diese werden, inklusive aller Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchungen, in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst. Im Einzelnen sind dies die unter Phase 2 bis 5 genannten Analysemethoden der Arbeitsplatzbegehung, der Mitarbeiter-Interviews, der Experten-Interviews sowie der Mitarbeiterbefragung zu „psychischen Belastungen“. Des Weiteren sollten in diesem Bericht Arbeitsaufgaben und Arbeitsbereiche mit spezifischen Belastungsprofilen gesondert erwähnt werden. Aufgeführt werden die identifizierten Ursachen der psychischen Belastungen sowie Empfehlungen von Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Phase 7 – Kommunikation der Ergebnisse
Nachdem der Bericht zur Gefährdungsbeurteilung den Verantwortlichen im Unternehmen vorgestellt wurde, ist es besonders wichtig, die Ergebnisse ebenfalls an die Mitarbeiter zu kommunizieren. Ohne die Veröffentlichung der Ergebnisse für die Mitarbeiter riskiert man das Instrument der Mitarbeiterbefragung zu verbrennen. Dies kann dazu führen, dass die Teilnahmequote an Mitarbeiterbefragungen im Unternehmen sinkt und bei weiteren Befragungen keine aussagekräftigen Ergebnisse mehr erzielt werden können.
Phase 8 – Maßnahmen zur Senkung der psychischen Belastungen
Aus den Ergebnissen der Analysen werden nun konkret Maßnahmen abgeleitet um die psychische Belastung am Arbeitsplatz in den kritischen Bereichen zu senken. Für die Auswahl der Maßnahmen sollten alle befragten Parteien wieder mit ins Boot geholt werden. Denn die Maßnahmen sollten bezahlbar, im Unternehmen sowie dem Arbeitsalltag umsetzbar sein und gleichzeitig sollten sie von den Mitarbeitern anerkannt und Wert geschätzt werden.
Wichtig ist es, allen Beteiligten zu vermitteln, dass die Maßnahmen zielgerichtet ausgewählt und umgesetzt werden. Es sollte deutlich werden, dass eine spezifische Gefährdung eine speziell dafür ausgewählte Maßnahme zur Minderung dieser einen Gefährdung erfordert.
Nachbearbeitung der Arbeitsschutzmaßnahme der Psychischen Gefährdungsbeurteilung
Phase 8 umfasst alle Maßnahmen zur Reduzierung der zuvor erfassten psychischen Belastungen. Im Nachgang der erfolgten Gefährdungsbeurteilung sowie der Maßnahmenumsetzung sollte der gesamte Prozess der Gefährdungsbeurteilung (Phase 1 bis Phase 7) sowie die anschließende Umsetzung der Gegenmaßnahmen evaluiert werden. Hier geht es zum einen darum, zu beurteilen, ob der Prozess zielgerichtet ablief und er für das Unternehmen umsetzbar war. Zum andern sollte der Erfolgt – oder Misserfolg – der umgesetzten Gegenmaßnahmen gesondert beurteilt werden. Diese Beurteilung lässt sich auf die Frage „Konnte die Psychische Gefährdung der Mitarbeiter durch die Maßnahmen gesenkt werden?“ reduzieren. Beantworten lässt sich diese Frage am ehesten durch eine erneute Psychische Gefährdungsbeurteilung nach dem bereits vorgestellten Schema. Diese regelmäßige Wiederholung, bzw. Erneuerung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung ergibt auch aus Sicht der Unternehmen Sinn. Mitarbeiterfluktuation, neue Geschäftsfelder, veränderte Fertigungstechniken und Betriebsabläufe oder sogar ein Standortwechsel verändern im laufenden Unternehmensbetrieb ständig die Einflüsse und Belastungsfaktoren für die Psyche der Mitarbeiter – so dass es sich lohnt die Gefährdung der Psyche der Mitarbeiter regelmäßig neu festzustellen.
Autor: Christoph Lenz, Projektmanager BGM/H2H
Im vorangegangenen Blogbeitrag wurde aufgeführt, welche Belastungen in der Arbeitswelt auf die Psyche der Mitarbeiter einwirken und ihn psychisch beanspruchen. Wichtig ist es, noch einmal hervorzuheben, dass jeder Mitarbeiter die auf ihn einwirkenden Einflüsse und Belastungen anders verarbeitet.
Doch gerade diese individuell unterschiedliche Beanspruchung macht es schwer die Belastungen für die Psyche der Mitarbeiter in der Arbeitswelt messbar und dadurch vergleichbar zu machen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hat ein Toolkit veröffentlicht, das 93 Messverfahren auflistet, die allesamt zur Beurteilung der individuellen psychischen Beanspruchung, der sogenannten Psychischen Gefährdung der Mitarbeiter herangezogen werden könnten. Eine Vergleichbarkeit der Psychischen Gefährdung der Mitarbeiter ist somit, wenn überhaupt, nur im Rahmen ein und desselben Testverfahrens möglich. Um Betriebe trotzdem dazu zu bringen die Psychische Gefährdung ihrer Mitarbeiter beurteilen zu lassen, wurde 2013 das Arbeitsschutzgesetz um den Begriff der Psychischen Gefährdungsbeurteilung erweitert und in entsprechenden Teilen geändert.
Die Klarstellung, wonach Arbeitgeber auch zur Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen verpflichtet sind, ergibt sich zunächst aus § 4 (Allgemeine Grundsätze) Nr. 1 ArbSchG:
„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“
Darüber hinaus heißt es jetzt in § 5 (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG:
„Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch […] psychische Belastungen bei der Arbeit.“
Der Gesetzgeber gibt den Betrieben einen Rahmen, aber auch bewusst einen großen Spielraum für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis. Ziel ist es, dass jedes Unternehmen diese Gefährdungsbeurteilung in der Praxis auch wirklich durchführen kann und ein Unternehmen nicht durch individuell unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen an der Umsetzung der Gesetzesvorgaben gehindert wird. In §13 Abs. 2 ArbSchG wird explizit darauf hingewiesen, dass die Unternehmen für Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuverlässige und fachkundige Personen – auch externe Dienstleister und Beratungsunternehmen – beauftragen können. Die Verantwortung für die psychische Gefährdungsbeurteilung der Mitarbeiter im Arbeitsumfeld liegt jedoch weiterhin beim Unternehmen.
Als Hilfestellung für die Unternehmen bei der Auswahl der entsprechenden Maßnahmen, Analyseverfahren und der externen Dienstleister sowie als Leitfaden für die Umsetzung in der Praxis können folgende acht Punkte dienen.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen sollte in bereits vorhandene Strukturen eingebunden werden. Wird die psychische Gefährdungsbeurteilung extern beauftragt, sollte darauf geachtet werden, dass die Analyse in Absprache mit z.B. dem Arbeitsschutzbeauftragten, dem Betriebsarzt oder der Personalabteilung erfolgt. So wird gewährleistet, dass vorhandene Erkenntnisse aus den Bereichen Arbeitsschutz oder der physischen Gefährdungsbeurteilung in die Analyse mit einfließen können.
Die Gefährdungsbeurteilung ist je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt jedoch die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit, § 5 Abs. 2 ArbSchG.
Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber nicht jeden einzelnen Arbeitsplatz beurteilen muss, sondern sich auf eine Beurteilung von Gruppen von Arbeitsplätzen bzw. Tätigkeiten beschränken darf. Es reicht aus, wenn die wesentlichen Arbeitsbedingungen übereinstimmen – Einzelheiten müssen nicht zwingend erfasst werden.
Da psychische Belastungen nicht mit Geräten messbar sind, können die Beschäftigten nur befragt, beobachtet oder interviewt werden. In kleineren Betrieben mit 10 bis 15 Beschäftigten könnte die Erfassung auf Diskussionsbasis, etwa in Workshops erfolgen. Erfasst werden sollten „Belastungen“ (Tätigkeitsmerkmale), nicht aber „Beanspruchungen“ (Wirkungen der Tätigkeitsmerkmale).
Die Erfassung kann im orientierenden Verfahren, Screening-Verfahren oder Experten-Verfahren erfolgen. Es empfiehlt sich hier ein gestuftes Vorgehen. Zunächst sollte im orientierenden Verfahren geprüft werden, ob Belastungen vorhanden sind. Ist das der Fall, erfolgt das Screening- und ggf. danach das Experten-Verfahren.
Wichtig ist, dass die Belegschaft von vornherein über die Erfassung informiert wird, um mögliche Ängste oder Abneigungen abzubauen und eine positive Grundeinstellung herbeizuführen. Zudem sollten die Erfassungen anonym erfolgen.
Die Auswertung der Fragebögen und damit die Bewertung der Belastungen sollte idealerweise von einem externen darauf spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden. Dabei empfiehlt es sich, im Vorfeld festzulegen, ab wann Maßnahmen als Folge der Auswertung ergriffen werden sollen. Das kann der Fall sein, wenn z.B. zwei Drittel oder die Hälfte der Belegschaft eine bestimmte Belastung angeben. Eine weitere Variante wäre, dass man festlegt, zunächst die drei meist genannten Belastungen abstellen zu wollen.
Sollen Maßnahmen zur Abstellung der psychischen Belastungen ergriffen werden, kann dies in Kleingruppen mit 10 bis 12 Teilnehmern erarbeitet werden. Die Gruppen können vom Abteilungsleiter oder – falls Spannungen zwischen Abteilungsleiter und Mitarbeitern bestehen – von einer externen Person moderiert werden.
In der Praxis finden sich manchmal unkonventionelle Lösungen, wie folgende drei Beispiele zeigen:
Ob und inwieweit die ergriffenen Maßnahmen gegen die psychischen Belastungen wirksam sind, ist vom Arbeitgeber zu überprüfen. Für die Wirksamkeitskontrolle empfiehlt es sich das ursprüngliche Verfahren zur Erfassung der Belastungen zu wiederholen. Ebenso könnten neue Fragebögen erstellt werden (ankreuzen, ob Maßnahmen hilfreich, weniger hilfreich oder unzureichend sind) oder die Mitarbeiter um eine schriftliche Rückmeldung zu ihrer Wahrnehmung des Erfolgs der Maßnahmen gebeten werden.
Der Arbeitgeber muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentieren. Diese fest vorgegebene Pflicht ergibt sich aus § 6 Abs. 1 ArbSchG. Diese Unterlagen können vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz angefordert und kontrolliert werden.
Zudem können Krankenkassen die Kosten für die Behandlung psychischer Erkrankungen in Folge der Arbeitsbelastungen auf das Unternehmen abwälzen, wenn keine psychische Gefährdungsbeurteilung erfolgt ist, bzw. diese nicht ausreichend dokumentiert wurde.
Existiert ein Betriebsrat, hat dieser bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ein Mitbestimmungsrecht, § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses erstreckt sich auch auf die Art und Weise der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Dieser Frage widmen wir uns in Blogbeitrag „Arbeitsschutzmaßnahme Psychische Gefährdungsbeurteilung Teil 2“. Im nächsten Blogbeitrag möchten wir einen kurzen Leitfaden für die Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung in der Unternehmenspraxis vorstellen.
In der heutigen Arbeitswelt sind die Mitarbeiter einer Vielzahl von äußeren Einflüssen und Belastungsfaktoren ausgesetzt. Lange schon ist man sich bewusst, dass einige dieser Einflüsse den Körper physisch belasten. Diese sogenannten physischen Belastungen in der Arbeitswelt werden von den Arbeitgebern durch entsprechende Analysen im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitsplatzsicherheit oder Arbeitsplatzergonomie erfasst. Ebenfalls regelt das Arbeitsschutzgesetz welche Physischen Belastungen in welchem Umfang für den Arbeitnehmer zulässig oder erträglich sind und welche nicht.
Doch die heutige Arbeitswelt befindet sich in einem steten Wandel. Neue Technologien, zunehmende Arbeitsverdichtung und Flexibilisierung betrieblicher Prozesse rücken Psychische Belastungen in der Arbeitswelt zunehmend in den Fokus. Dies verdeutlicht auch ein Blick auf die Krankheitsberichterstattung der GKVs.
Laut dem wissenschaftlichen Institut der AOK sind die AU-Tage in Folge einer psychischen Erkrankung seit 2003 um 84 % gestiegen – während die Ausfallzeiten bei Erkrankungsarten wie Herz-Kreislauferkrankungen oder Muskel-Skeletterkrankungen stagnieren.
Doch worauf ist dieser rasante Anstieg letztendlich zurückzuführen. Welche Faktoren und Belastungen führen dazu, dass die Bevölkerung, speziell aber Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen so häufig Psychisch erkranken.
Diese Frage möchten wir in diesem Blogbeitrag näher erörtern. Im zweiten Teil des Themas soll anschließend darauf eingegangen werden, inwieweit psychische Belastungen am Arbeitsplatz messbar sind und welche Vorgaben der Gesetzgeber macht um Mitarbeiter vor zu großer Psychischer Belastung zu schützen.
Lärm, Staub oder Zugluft sind eindeutig messbare physische Belastungen – sie wirken direkt auf den Körper des Einzelnen ein und ziehen ebenso eindeutig bestimmbare Gefährdungen für den Einzelnen nach sich. Doch wie lassen sich Psychische Belastungen näher beschreiben und „greifbar machen“. Laut Definition der EN ISO 10075-1:2000 sind Psychische Belastungen „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.“
Der Begriff wird zunächst sehr allgemein gehalten, bedeutet es doch, dass aus der psychischen Belastung nicht nur negative Reaktionen und Beanspruchungen seitens der Arbeitsperson entstehen können, sondern auch positive. Die Belastung ist demnach die Gesamtheit aller Einflüsse, die psychisch auf den Arbeitnehmer einwirken – während die Beanspruchung die unmittelbare Reaktion des Arbeitnehmers auf die Einflüsse darstellt. Die Belastung beeinflusst Gefühle, ebenso wie das Verhalten der Arbeitnehmer. Inwieweit jedoch diese Einflüsse den Einzelnen beanspruchen hängt stark von den individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten dieses Einzelnen ab. Die Norm weist zudem darauf hin, dass die psychischen Belastungen auch von physischen Faktoren (wie z.B. Lärm) oder Arbeitsorganisatorischen Faktoren (wie z.B. Zeitdruck) herrühren können.
Psychische Belastung = Einflüsse, die aus der Arbeit entstehen.
Die folgende Tabelle liefert einen kurzen Überblick darüber, welche Faktoren in der Arbeitswelt auf den Mitarbeiter einwirken können.
|
Organisatorische Faktoren
|
Soziale Faktoren | Physische Faktoren | Psychische Faktoren |
| Arbeitsschwierigkeit,
Arbeitstempo, Arbeitsumfang, Arbeitsplatz-abmessungen, Gleitzeit, Leistungsnormen, Schicht- u. Nacht-arbeit, Überstunden |
Einzelarbeit,
Gruppenarbeit, soziale Dichte – Über-belegung, soziale Isolation – Unterbelegung, Konflikte, Mobbing |
Körperliche Überlastung,
Bewegungsarmmut, Beleuchtung, Klima, Lärm, Schadstoffe, technische Einrichtung, |
Angst, Misserfolg,
Tadel u. negative Folgen eigenen Verhaltens, Arbeitsplatz-unsicherheit, fehlende Anerkennung, Fremdbestimmtheit, Informationsmangel, Betriebsklima
|
Diese und viele weitere Einflussfaktoren wirken sich alle in irgendeiner Form auf die Psyche der Mitarbeiter aus. Das nachfolgende Schema verdeutlicht, wie der Einzelne diese Faktoren verarbeitet und wie aus den Einflussfaktoren sowohl positive als auch negative Reaktionen und Handlungen resultieren können.
Ein Potentieller Stressor, wie z.B.
Welche Forderungen der Gesetzgeber im Zuge einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung konkret an die Unternehmen stellt und wie Arbeitgeber diesen Forderungen in der Praxis nachkommen können, soll im nächsten Blogbeitrag erläutert werden.
Autor: Christoph Lenz, Projektmanager BGM/H2H
Ziel der ziehenden Tesarolle ist die Kräftigung der Rücken- und Schultermuskulatur. Gleichzeitig werden Schultergelenke und Halswirbelsäule mobilisiert
Die Muskulatur im oberen Rücken hat die Aufgabe, den Oberkörper trotz der Schwerkraft aufrecht zu halten. Die Haltung, die sich durch kontinuierliches Sitzen ergibt wird „Stoppreflex-Haltung genannt“, dabei bildet sich ein sogenannter Buckel durch eine nach vorne oben gezogene Position der Schultern. Am Büroarbeitsplatz haben Armlehnen, Tisch- und Stuhlhöhe Einfluss auf eine aufrechte Körperhaltung. Die ziehende Tesarolle bringt den Oberkörper durch das hochnehmen der Arme in eine aufrechte Position, Brustmuskeln werden dabei auseinandergezogen.
Personen am Büroarbeitsplatz klagen nicht nur über Rückenschmerzen, sondern häufig auch über Schulterprobleme. Eine aufrechte Haltung ist häufig nicht lange möglich, die Schultern fallen nach längerem Sitzen nach vorne und es kommt zu Verspannungen im Schulte-Nackenbereich, die durch die Mobilisation des Schultergelenks und der damit verbundenen Kräftigung der Schultermuskulatur gelindert und vorgebeugt werden können. Gesundheitlich hat das Schultergelenk eine hohe Wichtigkeit, da es praktisch keine knöcherne Führung besitzt, sondern muskulär gesichert werden muss.
Zur Übungsausführung positionieren Sie sich im Schrittstand. Das vordere Bein ist dabei leicht gebeugt. Bei normaler sportlicher Leistungsfähigkeit greifen Sie das mobiband etwa schulterbreit über ihrem Kopf. Je nach Bedarf und Leistungsstand kann der Widerstand durch ein engeres oder breiteres Greifen individuell verändert werden. Die Handflächen zeigen nach vorne. Bewegen Sie das mobiband durch ein leichtes Auseinanderziehen der Arme nach unten in Richtung Nacken. Atmen Sie während der Abwärtsbewegung aus und halten Sie ihren Rücken gerade.
Achten Sie darauf, dass Sie die Bewegung langsam durchführen und ihr Bauch angespannt ist. Die Arme sind während der gesamten Übungsausführung gestreckt. Schulterblätter ziehen zusammen – Sie spüren aktiv wie Ihre Muskeln überwiegend im Brustwirbelbereich des Rückens arbeiten.
Kräftigung der Rücken- und Schultermuskulatur, gleichzeitig eine Mobilisation der Schultern. Übungsausführung, zwingt durch das Öffnen der Arme zur aufrechten Haltung des Oberkörpers.
Die aufrechte und öffnende Körperhaltung ist eine Opposition zur alltäglichen Körperhaltung. Insbesondere in Verwaltungs- oder Büroberufen wird durch das lange Sitzen und das Ab- und Vorsinken der Schultern und des Oberkörpers eine überwiegend vorgebeugte Haltung eingenommen, die einen erhöhten Druck auf Wirbelsäule und Bandscheiben im Brustwirbelsäulenbereich ausüben.
Es kommt in nicht seltenen Fällen in Bereichen wie Brustwirbel, Nacken und Schulter zu Verspannungen, die durch konstante Fehlbelastung- und Haltung verursacht werden.
Die Dauerbelastung der Muskeln führt zu einer unzureichenden Durchblutung und es kommt zu einer Sauerstoffunterversorgung, die zu einer Stoffwechselstörung im Muskelgewebe führt und schmerzhaften Verhärtungen verursacht. Je nach Intensität können diese Verspannungen durch Druck auf Nervenbahnen zu starken ausstrahlenden Schmerzen führen. Ein typisches Beispiel ist die Kopfschmerzproblematik, die durch eine Fehlhaltung erst zu Verspannungen im Nackenbereich (Halswirbelsäule) und letztendlich zu Kopfschmerzen führt.
Bei Schmerzen spannt sich die Muskulatur automatisch an, weshalb es zu einer sogenannten Schonhaltung kommt, die zur Schmerzlinderung beitragen sollen allerdings eine tiefer sitzendende Muskelverspannung provoziert und die Entzündung begünstigt. Dieser Kreislauf kann eine lange Zeit andauern.
Umwickeln Sie das mobiband um ein Tischbein oder einen anderen festen Gegenstand. Treten Sie mindestens so weit vom Tisch weg bis das Band in die leichte Dehnung kommt. Je nach gewünschtem Belastungswiderstand können Sie selbst entscheiden, welche Entfernung vom Tisch eingenommen wird. Je weiter Sie sich entfernen, desto mehr Widerstand erhält das Band und desto belastungsstärker wird die Übung. Sobald Sie Ihre individuelle Entfernung gefunden haben platzieren Sie sich im schulterbreiten Parallelstand, die Knie sind leicht gebeugt. Greifen Sie nun auf Hüfthöhe, vor dem Körper und mit den Händen die Enden des mobibands. Die Arme sind dabei gestreckt und die Daumen zeigen in der Ausgangsposition vom Körper weg, in Richtung Band. Anschließend gehen Sie in die Übungsausführung. Sie öffnen die Arme indem Sie das Band in einem Halbkreis seitlich, auf Hüfthöhe, an den Körperziehen. Ihre Daumen drehen sich während der Übungsausführung um eine Viertel Drehung nach außen, so dass die Daumen in Endposition seitlich vom Körper wegzeigen. Achten Sie darauf, dass ihre Schultern tief sind, der Bauch angespannt ist und die Hüpfte stabil bleibt.
Ziel der Übung ist überwieggend die Kräftigung der Brustmuskulatur. Aber auch Bauch- und Armmuskulatur sind aktiv. Gleichzeitig wird durch die Armbewegung das Schultergelenk mobilisiert.
Das lange Sitzen führt zu stark protrahierten (nach vorne gezogenen) Schultern, die dazu führen, dass die Brustmuskulatur häufig verkürzt. Das Brustbein nähert sich dem Schambein (typische PC-Haltung), Hüftbeuger verkürzen nervlich durch das lange Sitzen und die Rumpfmuskulatur schwächt zusammen mit Gesäß und anderen Beckenstabilisierenden Muskeln ab. Von einer Verkürzung wird gesprochen, wenn der Muskel in einem viel kleineren Winkel seine stärkste Kraftentfaltung besitzt als normal.Mit Dehnübungen lässt sich allerdings weder die reale Muskellänge noch eine funktionelle Muskelverkürzung beeinflussen. Viel wichtiger ist, dass Sie den Muskel regelmäßig und wiederholt über eine möglichst große Bewegungsamplitude (bis zum Anschlag), wie sie bei der Übung des gefalteten Blatts gegeben ist, arbeiten lassen. Da das mobiband nur einen geringen Widerstand aufweist besteht keine Gefahr, dass sich durch zusätzliche Kräftigung die Brustmuskulatur weiter verkürzt.Anatomischer Kontext
Der erste Gedanke, um einer verkürzten Muskulatur entgegen zu wirken ist die Dehnung. Mit Dehnübungen lässt sich allerdings weder die reale Muskellänge noch eine funktionelle Muskelverkürzung beeinflussen. Viel wichtiger ist, dass Sie den Muskel regelmäßig und wiederholt über eine möglichst große Bewegungsamplitude (bis zum Anschlag), wie sie bei der Übung des gefalteten Blatts gegeben ist, arbeiten lassen. Da das mobiband nur einen geringen Widerstand aufweist besteht keine Gefahr, dass sich durch zusätzliche Kräftigung die Brustmuskulatur weiter verkürzt.
Dafür umwickeln Sie mit dem mobiband ein Tischbein oder einen anderen festen Gegenstand. Der Rücken zum Tisch gerichtet. Treten Sie mindestens so weit vom Tisch weg bis das Band in die leichte Dehnung kommt. Je nach gewünschtem Belastungswiderstand können Sie selbst entscheiden, welche Entfernung vom Tisch eingenommen wird. Je weiter Sie sich entfernen, desto mehr Widerstand erhält das Band und desto belastungsstärker wird die Übung. Sobald Sie Ihre individuelle Entfernung gefunden haben platzieren Sie Ihre Beine in Schrittstellung und leicht gebeugt.
Die Arme sind seitlich geöffnet und angewinkelt. Arme werden nun von hinten nach vorne geführt und vor der Brust geschlossen, Hüfte und Körper bleiben dabei stabil.
Mit dem rotierenden Uhrzeiger kräftigen Sie die Rumpfmuskulatur, den Rücken und den Bauch, aber auch die Armmuskulatur. Wir fördern das komplexe, funktionelle Zusammenspiel verschiedener Muskeln, die während der sitzenden Tätigkeit unbewegt bleiben und vielfältige Beschwerden zur Folge haben können.
Der Hüftbeuger-Muskel sorgt im Normalfall für eine ausreichende Stabilität im Rumpf, er überträgt die Kraft der Beine auf die Wirbelsäule und bildet den Ausgangspunkt für alle Rotations- und Schleuderbewegungen des Rumpfes und der Extremitäten. Durch langes Sitzen baut der Hüftbeuger allerdings stark ab und verkürzt, weshalb es zu Einschränkungen in den Rotationsbewegungen des Rumpfes kommen kann. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass die Hüftgelenke mobilisiert werden (siehe Übung beugende Stehlampe), Rumpf und Rücken ihre Rotationsbewegungen nicht verlernen. Die konzipierten mobiband-Übungen verdeutlichen, dass die menschliche Muskulatur als ein vielschichtiges System aus funktionell voneinander abhängigen Strukturen zu verstehen ist. Neben dem Zusammenhang von Rumpf und Hüfte ist auch eine starke Bauchmuskulatur ein wichtiger Mitspieler bei der Erhaltung von Funktionalität der Hüfte und der Lendenwirbelsäule (unterer Rücken). Eine zu schwache Bauchmuskulatur bewirkt, dass das Becken nach vorne kippt und sich der Hüftmuskel, der durch langes Sitzen bereits ein erhöhtes Risiko zur Verkürzung aufweist, weiter einschränkt. Kippt der Hüftmuskel nach vorne landen Sie automatisch im Hohlkreuz, Bandscheiben unterliegen einem keilförmigen Druck, der von einer Haltungsschwäche in einen dauerhaften Haltungsschaden übergehen kann.
Zur Übungsausführung umwickeln Sie mit dem Band ein Tischbein oder einen anderen festen Gegenstand. Treten Sie mindestens so weit vom Tisch weg bis das Band in die leichte Dehnung kommt. Je nach gewünschtem Belastungswiderstand können Sie selbst entscheiden, welche Entfernung vom Tisch eingenommen wird. Je weiter Sie sich entfernen, desto mehr Widerstand erhält das Band und desto belastungsstärker wird die Übung. Sobald Sie Ihre individuelle Entfernung gefunden haben platzieren Sie sich im schulterbreiten Parallelstand, die Knie sind leicht gebeugt. Greifen Sie nun auf Hüfthöhe, vor dem Körper und mit den Händen die Enden des mobibands. Die Arme sind dabei gestreckt.
Während die Hüfte stabil bleibt, drehen Sie Ihren Oberkörper zur ersten Seite. Achten Sie darauf, dass Ihre Arme in Streckung sind und der Kopf sich mit dem Oberkörper in Rotationsbewegung dreht.
In der Übung der beugenden Stehlampe wird die Rücken- und Rumpfmuskulatur gekräftigt, Hüft- und Wirbelgelenke werden mobilisiert.
In den letzten Jahren haben Rückenbeschwerden epidemieartig zugenommen. Langes Sitzen führt dazu, dass Rücken-und Rumpfmuskulatur erschlaffen. Muskeln sich zurückbilden bis sie ihre natürliche Stützfunktion für die Wirbelsäule nicht mehr erfüllen können.
Dauerhaftes Sitzen beeinflusst die Wirbelsäule in ihrer Beweglichkeit.
Die hohe Beweglichkeit der Wirbelsäule ist zum einen der Doppel-S-Form der Wirbelsäule, die Einteilung der verschiedenen Wirbelsäulenabschnitte (Hals,-Brust,- Lenden,- und Sakralwirbelbereich (Kreuz- und Steißbein)) und der vorhandenen Bandscheiben mit ihren wassereichen Kernen zu verdanken. Bandscheiben haben ihren Platz zwischen den Wirbelkörpern und ernähren sich durch Ein- und Ausstrom der wasserreichen Flüssigkeit, die durch ein ausgewogenes Verhältnis von Be- und Entlastung der Wirbelsäule gewährleistet wird- also durch Bewegung!
Bei dauerhaftem Sitzen wird die Bandscheibe über einen längeren Zeitraum einseitig belastet und hat negativen Einfluss auf den Stoffwechsel: der vordere Teil wird zusammengedrückt, während der hintere gewissermaßen gedehnt wird.
Zur Kräftigung der Rücken- und der Rumpfmuskulatur werden in Ausgangsstellung beide Enden des mobibands mit jeweils einer Hand umfasst. Damit das Band an den Händen nicht einschneidet, nehmen Sie es in der gesamten Breite. Im schulterbreiten Parallelstand stellen Sie sich anschließend auf die Bandmitte. Um das Band mit etwas mehr Spannung zu belasten und die Übung je nach Bedarf zu erschweren, kann das Band durch nachgreifen verkürzt werden. Beugen Sie sich nun mit geradem Oberkörper nach vorne. Allerdings nur so weit wie Sie ihren Rücken noch gerade halten können. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Bauch angespannt ist, Ihre Arme gestreckt, Schultern tief und Beine während der gesamten Übungsausführung leicht gebeugt sind. Kommen Sie anschließend langsam wieder gegen den Bandwiderstand in die aufrechte Position.
Übung für den Unterkörper und zur Kräftigung der Bein-, Rumpf- und Gesäßmuskulatur.
Zeitgleich werden Knie- und Hüftgelenke mobilisiert.
Stundenlanges Sitzen führt dazu, dass Muskeln an Beinen und Gesäß kaum betätigt werden – und Muskeln, die der Körper nicht benötigt werden abgebaut. Für Gelenke, Sehnen und Bänder bedeutet dies eine Mehrbelastung, die Risiken für Schmerzen und Erkrankungen in den Gelenken wie beispielsweise Arthrose darstellen. Im Sitzen befinden sich Knie und Hüfte in kontinuierlich angewinkelter und verharrter Position. Da der Gelenkknorpel allerdings keine eigenen Blutgefäße besitzt ist sie darauf angewiesen von der Gelenkflüssigkeit versorgt zu werden, die durch Mobilisation, also Bewegung sichergestellt wird. Passivität hingegen lässt die Knorpelzellen „verhungern“.
Um die Beine und das Gesäß zu kräftigen werden in Ausgangsstellung beide Enden des mobibands mit jeweils einer Hand umfasst. Damit das Band an den Händen nicht einschneidet, nehmen Sie es in der gesamten Breite.
Im schulterbreiten Parallelstand stellen Sie sich anschließend auf die Bandmitte.
Um das Band mit etwas mehr Spannung zu belasten und die Übung je nach Bedarf zu erschweren, kann das Band durch nachgreifen verkürzt werden.
Während Sie jetzt tief in die Kniebeuge gehen achten Sie darauf, dass Knie nicht über die Fußspitzen hinausragen. Achten Sie insbesondere auf Ihre Haltung. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Rücken während der gesamten Übungsausführung gerade ist, Bauch angespannt, Schultern tief und Arme lang sind. Anschließend kommen Sie wieder in die Ausgangsstellung, dem aufrechten Stand, zurück.
Neben der Kräftigung der Bein- und Gesäßmuskeln, welche Knie und Hüfte stabilisieren, ist die Mobilisation der Knie -und Hüftgelenke weiteres Ziel der Übung.
Führen Sie die Übung langsam und konzentriert, in Ihrer individuellen Geschwindigkeit, aus. Nehmen Sie vor jeder Übungsausführung einen Atemzug und atmen Sie bei Belastung aus.
Das Thema Gesundheit ist zurzeit in aller Munde. Beinahe täglich wird den Medien über die richtige Ernährung, Fitness und Trainingsmethoden oder Wearables zur Kontrolle der eigenen Fitness und Gesundheitswerte berichtet. Man müsste meinen, der Einzelne wird immer fitter und gesünder… Das Gegenteil jedoch ist der Fall!
Die von der Gesundheitsberichterstattung des Bundes veröffentlichten Krankheitszahlen sind ernüchternd. Der Einzelne ist immer häufiger und immer länger krank. Die Krankheitskosten steigen jährlich weiter an.
Dies trifft nicht nur Kostenträger wie Bund, Sozial- und Krankenkassen – nein – auch die Kosten für die Arbeitgeber steigen mit jedem Ausfall- oder Krankheitstag weiter an. Denn schließlich muss jeder Krankheitstag eines Mitarbeiters intern kompensiert werden und kostet ein Unternehmen bares Geld.
Ein Weg der Unternehmen, diesen Kostenfaktor zu reduzieren ist Betriebliches Gesundheitsmanagement, kurz BGM.
Leider wird BGM vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen eher stiefmütterlich behandelt. Die Unternehmen sehen ihre Mitarbeiter selbst in der Verantwortung, sich um ihre Gesundheit zu kümmern. Warum sollten sie – auf den ersten Blick – hohe Summen in die Gesundheit der Mitarbeiter investieren. Welchen Nutzen haben Unternehmen von einer Investition in die Gesundheit IHRER Mitarbeiter?
Hierzu ein kleines Rechenbeispiel:
Ein kranker Mitarbeiter kostet ein Unternehmen, aktuellen Umfragen der Krankenkassen zu Folge, im Schnitt pro Tag 400 €.
Derzeit ist ein Beschäftigter im Schnitt rund 18 Tage pro Jahr krank.
Für ein kleines Unternehmen mit z.B. 20 Mitarbeitern belaufen sich die dadurch anfallenden Kosten pro Jahr auf ca. 144 000 €
Gelingt es diesem Unternehmen, die AU-Tage pro Mitarbeiter im Schnitt um 2 Tage zu senken. So spart dieses Unternehmen im Jahr bereits 16 000 € an Personalkosten ein!
Der Nutzen für die Unternehmen ist vielfältig. Im Vordergrund stehen sicher die eingesparten Kosten durch weniger Krankheitstage der Mitarbeiter und dadurch bedingte Produktionsausfälle.
Jedoch sollten die „weichen Faktoren“ nicht unterschätz werden.
Ein zielgerichtetes BGM verbessert nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter im Arbeitsumfeld und senkt so die Ausfallzeiten.
Es wirkt sich direkt auf die Gesundheit der Mitarbeiter aus und steigert so Wohlbefinden und Lebensqualität der Mitarbeiter. Die Arbeitszufriedenheit der eingebunden Personen steigt und das Betriebsklima wird verbessert.
Mit Hilfe dieser Effekte steigert BGM die Arbeitsleistung und Motivation Ihrer Mitarbeiter. Ihre Angestellten fühlen sich mehr Wert geschätzt, sind in der Lage ihr Können und Fachwissen effektiver im Unternehmen miteinzubringen und identifizieren sich mehr mit ihren Aufgaben und Ihrem Unternehmen.
Doch welchen Nutzen hat BGM nun konkret?
Aktuellen Untersuchungen des AOK-Bundesverbands zu Folge liegt der Return on Investment (ROI) durch die eingesparten Krankheitskosten bei 1:3 à durch jeden in BGM investierten €uro spart das Unternehmen ca. 3 €uro an Krankheitskosten ein.
Kalkuliert man die weichen Faktoren mit ein, ist Schätzungen der Initiative für Gesundheit und Arbeit (IGA) zu Folge sogar ein ROI von 1:4 bis zu 1:6 möglich!
BGM zahlt sich aus!
!Achtung!
Voraussetzungen für das Eintreten der positiven Effekte sind die Einbettung in das Gesamtkonzept des Unternehmens, zielgerichtete Analysen der Probleme und Rahmenbedingungen sowie maßgeschneiderte Maßnahmen und Interventionen für die jeweilige Zielgruppe.
Autor: Christoph Lenz, Projektmanager BGM / H2H