Psychische Gefährdungsbeurteilung

 

Gesetzliche Regelung

Maschinen können ersetzt werden - Menschen nicht. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 01.01.2014 eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht (§ 5 Nr. 6 im Arbeitsschutzgesetz) und rechtfertigt sich angesichts der auffällig ansteigenden Arbeitsunfähigkeitsfälle und -tagen, die auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind. Seit 2003 wird ein kontinuierlicher Anstieg in der Häufigkeit und Dauer der psychischen Erkrankungen beobachtet.

Derzeit beträgt die durchschnittliche Krankheitsdauer 35,9 Krankheitstage je Fall und liegt demnach mit den Beschwerden am Muskel-Skelett-Apparat, 40,2 AU-Tage, weit über den Krankheitsarten des Atmungssystems mit 20,8 AU-Tage, des Verdauungssystems mit 8,1 AU-Tage und die des Herz-Kreislaufsystems mit  6,6 AU-Tage im Jahr.

 

 

Ziele abseits der gesetzlichen Regelung

Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, die Tätigkeiten der Mitarbeiter auf mögliche psychische Belastungen einzuschätzen und zu bewerten. Psychische Belastungen umfassen unterschiedliche Einflüsse wie die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz, die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, aber auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima.

Steigern Sie durch Ausschalten von negativen Einflüssen wie z.B. dem Leistungsdruck durch zu hohe Arbeitsintensität das Wohlbefinden und die Arbeitszufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und senken Sie das Erkrankungsrisiko aufgrund psychischer Erkrankungen.

 

Unser Konzept - Was Sie erwartet?!

(1) Eingangs steht ein Erstgespräch an, in dem wir beraten und über Ablauf und Vorgehen informieren. Außerdem ist zur näheren Planung eine Betriebsbegehung notwendig, in der die zu untersuchenden Tätigkeiten und/oder Bereiche Ihres Unternehmens festgelegtwerden. Ziel ist es die jeweiligen Tätigkeitsbereiche hinsichtlich psychischer Belastungen zu beurteilen.

Sinngemäß und gut begründet wird entschieden, ob die Gefährdungen nach Arbeitsplatz-, Tätigkeits- oder Berufsgruppe (Führungskraft, Außendienst, Reinigungskraft), also Art der Tätigkeit oder in Abhängigkeit von Arbeitsbedingungen im Arbeits- oder Organisationsbereich (Verwaltung/Produktion) analysiert werden.

 

(2) Im zweiten Schritt steht das konkrete Vorgehen zur Ermittlung der psychischen Belastung  im Vordergrund. Je nach betrieblicher Situation wird entschieden, ob die Analyse durch eine schriftliche Befragung, einem Beobachtungsinterviews oder einem moderierten Analyseworkshop stattfindet.

 

(3) Im nachfolgenden Schritt wird das Risiko der vorhandenen Gefährdungen mithilfe unterschiedlicher Verfahren beurteilt. Resultierende Ergebnisse werden dokumentiert. Weisen diese keinen Handlungsbedarf auf, so ist das Projekt nach Präsentation der Ergebnisse abgeschlossen. Sind allerdings Maßnahmen zur Verringerung der psychischen Belastung notwendig, so erfolgen Handlungsempfehlungen, Maßnahmenplanung und -umsetzung und letztendlich die Dokumentation und ein Abschlussbericht. Das Projekt endet mit der Ergebnispräsentation bei Ihnen vor Ort.

 

Zielorientierte Durchführung

Die MWGG führt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zielorientiert und effizient für Sie durch. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihrer Durchführungs- und Dokumentationspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz nachkommen und gleichzeitig sowohl das Risikopotential psychischer Belastungen vermeiden und beseitigen als auch das Ressourcenpotential im Unternehmen fördern. Sprechen Sie uns an!

 

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Fragen und Antworten (FAQ) zu Gefährdungsbeurteilung: psychische Belastungen 

 

Wer muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung machen und wie ist die gesetzliche Regelung?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit geraumer Zeit für jeden Arbeitgeber eine Pflicht. Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Das Gesetz regelt, dass zur Gefahrenverhütung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen sind (§ 5 Abs. 1 und 2 ArbSchG). Der Arbeitgeber muss aufgrund des Ergebnisses der Beurteilung dann die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen treffen; beides ist zu dokumentieren (§ 6 Abs. 1 ArbSchG).

 

 

Welche Folgen hat eine Nichtdurchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung dient u. a. der Reduzierung arbeitsplatzbedingter psychischer Erkrankungen. Bei Nichtdurchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung haftet der Geschäftsführer persönlich für eventuell daraus entstehende Folgen und Kosten.

 

 

Wie oft ist die PGB durchzuführen?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung soll nachhaltig sein. Daher sollten die als Ergebnis der Befragung durchgeführten Maßnahmen regelmäßig überprüft werden. Etwa alle 1 - 2 Jahre.

 

 

Wie lange dauert die Abwicklung der psychischen Gefährdungsbeurteilung?

  • Die Beantwortung eines von uns erstellten Fragebogens dauert pro Mitarbeiter ca. 15-20 Minuten. (Schriftliche Komplettbefragung im Unternehmen / anonym)
  • Mitarbeiterinterviews ca. 30-45 min. (Persönliche Befragung unsererseits/anonym)
  • Die Durchführungsdauer variiert nach Unternehmensgröße und Anzahl der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche.

 

 

Warum ist eine Beurteilung psychischer Gefährdungen überhaupt wichtig?

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Beschwerden, Erkrankungen und Ausfalltage aufgrund psychischer Faktoren. Immer stärker setzt sich die Erkenntnis durch, dass psychische Belastungen die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten massiv beeinträchtigen können. Diese Belastungen sind jedoch keine naturgegebenen Faktoren. Sie haben ihre Ursachen zum einen in der individuellen Persönlichkeit und Lebenslage, andererseits aber auch in der Arbeitsorganisation, Betriebsklima, Führungsverhalten und Arbeitsplatzgestaltung im Unternehmen.

 

 

Was bringt eine Ermittlung psychischer Belastungen?

  • Mitarbeiter gesund zu erhalten, indem Belastungen frühzeitig erkannt werden
  • Dem Entstehen von Erkrankungen mit psychischen Ursachen vorzubeugen
  • Die Zahl der Ausfalltage zu reduzieren.
  • Gefährdetet Beschäftigte länger aktiv im Berufsleben zu halten.
  • Interne Prozesse zu verbessern.

 

 

Welche Faktoren und Arbeitsbedingungen wirken sich auf die psychische Belastungssituation der Mitarbeiter aus?

  • Arbeitsaufgabe: z.B. überwiegende Routineaufgaben, Über- oder Unterforderung, Monotonie
  • Arbeitsintensität: z.B. Termindruck und unrealistische Zeitvorgaben, personelle Unterbesetzung, Dauer der Arbeitszeit, Überstunden, ständige Erreichbarkeit
  • Arbeitsorganisation: z.B. Arbeiten unter hohem Zeitdruck, Wechselnde und/oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, häufige Unterbrechungen

 

 

Was passiert nach der psychischen Gefährdungsbeurteilung?

Nach der Ermittlung psychischer Belastungen werden von der MEHRWERT Gesundheitsgruppe Handlungsempfehlungen zur Reduktion psychischer Belastungen im jeweiligen Tätigkeitsbereich gegeben. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung.

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