BGM - Betriebliches Eingliederungsmanagement - "DAS-HIGHWAY2HEALTH-PROGRAMM" Teil 2

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17. Januar 2019   |   MEHRWERT   |   Kategorien: Allgemein

Im vorangegangenen Blogbeitrag wurde das Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement vorgestellt. Hierbei wurden die in § 84 Abs. 2 SGB IX verankerten gesetzlichen Bestimmungen (siehe Einschubkasten) erläutert und die daraus resultierenden Folgen für die Umsetzung Betrieblicher Eingliederung in einem Unternehmen aufgezeigt.

SGB IX – § 84 Prävention – Absatz 2:

 

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber […] mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). […]

 

 

Zudem wurde der positive Nutzen Betrieblichen Eingliederungsmanagements in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse hervorgehoben. Die Datengrundlage für die vorgestellte Analyse stammt aus dem Abschlussbericht des Projekts EIBE – Entwicklung und Integration eines betrieblichen Eingliederungsmanagements; herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

In diesem Blogbeitrag möchten wir näher auf den Ablauf und die Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Unternehmenspraxis eingehen. Zudem stellen wir unsere Herangehensweise an das Thema BEM – Das Highway2Health Programm eingehender vor.

Seit der gesetzlichen Verankerung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Jahr 2004 wurden einige Prozessabläufe in der Praxis erprobt und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen einen allgemeinen Leitfaden zur Umsetzung der Betrieblichen Eingliederung für die Unternehmenspraxis herausgegeben. Demzufolge gliedert sich ein Verfahren des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Regel in 6 Prozessphasen. Die einzelnen Prozessphasen sollen nun in Form eines Ablaufmodels kurz dargestellt werden.

 

1. Mitarbeiter ist 6 Wochen am Stück oder über ein Jahr verteilt arbeitsunfähig
2. Arbeitgeber nimmt Kontakt zum betroffenen Mitarbeiter auf und bittet um ein Informationsgespräch Mitarbeiter lehnt Gespräch ab BEM beendet
3. Erstgespräch mit Arbeitgeber, Betriebsrat, ev. Schwerbehindertenvertretung und betroffenem Mitarbeiter Kein BEM erforderlich BEM beendet
4. Besprechung des Falls mit Mitarbeiter und möglichen Partnern für eine Maßnahmenumsetzung (Integrationsamt, Sozialversicherungsträger, Agentur für Arbeit, usw.) Keine Maßnahme möglich BEM beendet
5. Maßnahmen werden festgelegt Mitarbeiter lehnt Maßnahmen ab BEM beendet
Nein – zurück zu 5.
6. Maßnahmen erfolgreich? BEM erfolgreich beendet
Ja

 

Schritt 1:

Ist ein Mitarbeiter 6 Wochen am Stück oder wiederholt im Laufe eines Jahres arbeitsunfähig erkrankt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesem Mitarbeiter ein BEM-Verfahren anzubieten.

Schritt 2:

In der Regel erfolgt die erste Kontaktaufnahme zum betroffenen Mitarbeiter schriftlich. In einem umfassenden Schreiben wird der Mitarbeiter über die Ziele, den allgemeinen Ablauf des Verfahrens sowie seine Rechte in der Betrieblichen Eingliederung informiert und zu einem ersten Informationsgespräch eingeladen.

Wichtig! Der betroffene Mitarbeiter darf dieses Gespräch sowie die Aufnahme des BEM-Verfahrens ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ebenso kann er das BEM-Verfahren jederzeit, in jeder Projektphase ohne Angabe von Gründen abbrechen.

Um so wichtiger ist es für den Arbeitgeber, den Mitarbeiter umfassend über die Ziele und Abläufe der Betrieblichen Eingliederung zu informieren und ihm vor allem auch seine persönlichen Vorteile, wie z.B. ein schonender Wiedereinstieg in den Job oder eine Verbesserung seiner Gesundheit, aufzuzeigen.

Schritt 3:

Stimmt der betroffene Mitarbeiter der Einleitung eines BEM-Verfahrens zu, so wird in verschiedenen Gesprächen der konkrete Bedarf für das anstehende BEM-Verfahren analysiert und der weitere Prozessablauf gemeinsam festgelegt. An diesen Gesprächen sind in der Regel der betroffene Mitarbeiter, die Arbeitgeberseite, die Mitarbeitervertretung, der medizinische Dienst und bei Bedarf die Schwerbehindertenvertretung beteiligt.

Schritt 4:

Auf Grundlage der Bedarfsermittlung in Schritt 3 werden externe Partner zur zielgerichteten Durchführung einzelner BEM-Maßnahmen oder auch zur finanziellen oder beratenden Unterstützung der weiteren Maßnahmen in der Betrieblichen Eingliederung hinzugezogen. Hier sind in erster Linie Rehabilitationseinrichtungen sowie die Sozialversicherungsträger zu nennen.

Rehabilitationseinrichtungen

-Unterstützung bei einer Verbindung von ambulanter Rehabilitation und reduzierter Arbeitszeit

- Stationäre Rehabilitation zur Genesung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des betroffenen Mitarbeiters

Sozialversicherungsträger

-Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulungen, Qualifizierungsmaßnahmen)

-Beratung und finanzielle Unterstützung zur Anpassung der Arbeitsplatzausstattung

Finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers, Arbeitgeberzuschüsse

-Arbeitsassistenz

Schritt 5:

Gemeinsam mit den firmenintern Beteiligten sowie den externen Partnern werden Maßnahmen abgestimmt und zielgerichtet durchgeführt.

Schritt 6:

Alle Maßnahmen der Betrieblichen Eingliederung werden bereits in der Phase der Durchführung regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft – immer mit den Zielen, dem betroffenen Mitarbeiter den Wiedereinstieg schonend zu ermöglichen, seine Arbeitskraft langfristig zu sichern und zukünftige Ausfälle zu verringern.

In den beschriebenen Abläufen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements hat der Arbeitgeber nicht nur gesetzlich festgeschriebene Pflichten – es sind auch wichtige Rechte zu nennen, die dem Arbeitgeber einen großen Handlungsspielraum bei der konkreten Umsetzung eins BEM in der Unternehmenspraxis zugestehen. Die Verantwortung für eine korrekte Durchführung des BEM-Verfahrens liegt hierbei IMMER beim Arbeitgeber.

 

Überblick über Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen eines BEM-Verfahrens
Pflichten:

-       Initiierung des BEM-Verfahrens

-       Dokumentation aller Schritte und Maßnahmen des BEM-Verfahrens

-       Anlegen einer separaten BEM-Akte – Krankheitsdaten und Informationen des Verfahrens dürfen NICHT in der Personalakte geführt werden

Rechte:

-       Der Arbeitgeber entscheidet über die Art und Durchführung der BEM-Maßnahmen im Betrieb

-       Vorzeitige Initiierung des BEM-Verfahrens – auch innerhalb des AU-Zeitraums

-       Hinzuziehen eines externen Beratungsdienstleisters oder Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Initiierung und Durchführung des BEM-Verfahrens

 

Die Schwierigkeit für den Arbeitgeber liegt jedoch meist nicht darin, seine Rechte und Pflichten zu überblicken. Vielmehr zeigt die Praxis, dass es dem Arbeitgeber – dem Verantwortlichen für ein zielführendes, korrektes BEM-Verfahren – schwer fällt, betroffene Mitarbeiter vom Sinn und Erfolg eines BEM-Verfahrens zu überzeugen, im Unternehmen die Manpower für eine eigene BEM-Durchführung bereitzustellen oder auch die richtigen, weil zielführenden, Maßnahmen auszuwählen und umzusetzen.

Hier möchten wir ansetzen. Das Highway2Health Programm ist darauf ausgerichtet, den Arbeitgeber in allen Prozessschritten der Betrieblichen Eingliederung zu unterstützen und länger ausfallenden Mitarbeitern zurück in den Job zu helfen.

Wir beraten Unternehmen umfassend zu allen Fragen rund um das Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber erarbeiten wir Strategien zur Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements für die Unternehmenspraxis.

Unser Auftrag ist es, dem betroffenen Mitarbeiter einen schonenden Wiedereinstieg zu ermöglichen, dem Unternehmen die Arbeitskraft des betroffenen Mitarbeiters wiederzubringen und zukünftige Ausfallzeiten dieses Mitarbeiters zu vermindern.

Wir begleiten den Arbeitgeber, sowie den betroffenen Mitarbeiter über den kompletten Prozess des BEM-Verfahrens hinweg.

 

H2H Schritt 1

 

Eingangsgespräch mit dem Arbeitgeber

·    Wir informieren Sie umfassend zu BEM

·    Aufzeigen möglicher Schritte im BEM

·    Wir erfassen Informationen zum betroffenen Mitarbeiter

·    Erarbeiten gemeinsamer Grobziele mit dem Arbeitgeber

 

H2H Schritt 2

 

Kontaktaufnahme zum betr. MA

Erörterungsgespräch zum mgl. BEM-Bedarf

·    Wir treten in Kontakt zum betroffenen MA

·    Information des MA zu Zielen des BEM und Chancen für ihn

·    Erörterungsgespräch zum möglichen BEM-Bedarf mit Mitarbeiter, Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt, etc.

 

H2H Schritt 3

 

Analyse des BEM-Falls

Besprechung des Falls mit MA u. AG

Hinzuziehen externer Partner

·    Auswertung von Krankheits-, Personaldaten

·    Individuelle Gefährdungs-, Arbeitsplatz-analyse des betr. MA

·    Koop. mit externen Partnern wie Sozial-versicherungsträgern, Reha-Einrichtungen

·    Auswahl der Maßnahmen

 

H2H Schritt 4

 

Einleitung und Umsetzung konkreter BEM-Maßnahmen

·    Planung und Einpassung der Maßnahmen in Arbeitsumfeld u. Betriebs-, Arbeitsabläufe

·    Unterstützung in der Abstimmung von Reha-Maßnahmen und Arbeitszeiten

·    Aufklärung des Arbeitsumfelds zu anstehenden Veränderungen

 

H2H Schritt 5

 

Überprüfung der Maßnahmen

Abschluss/zurück zu Schritt 4

Abschlussgespräch mit MA u. AG

·    Regelmäßige Evaluation der laufenden Maßnahmen – bei Bedarf Rückkehr zu Schritt 4 und Maßnahmenanpassung

·    Abschlussgespräch mit Ma und AG

 

 

Durch unseren Ansatz der BEM-Beratung sind wir in der Lage, ein Unternehmen in jedem Schritt eines zielgerichteten BEM-Verfahrens zu unterstützen oder auch die Durchführung des kompletten Verfahrens stellvertretend, im Namen des Unternehmens, durchzuführen.

Das Highway2Health Programm ist unserer Meinung nach eine Win-Win-Situation für das Unternehmen UND für den betroffenen Mitarbeiter.

 

Wie geht´s weiter … ?

Genauso wie bisher – motiviert, engagiert, voller Ideen und Tatendrang – immer im Auftrag Ihrer Gesundheit.

Die MEHRWERT Gesundheitsgruppe GmbH wünscht Ihnen allen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016.

 

Autor: Christoph Lenz - Projektmanager BGM/H2H

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